 | Urs Brechbühl zeigt BLICK-Reporterin Nadine Chaignat Akten seines Kampfes. Bild: Toini Lindroos | |
Urs Brechbühl ist ein Kämpfer. «Ich mache weiter, bis ich am Ziel bin», sagt der gelernte Werkzeugmechaniker aus Affoltern am Albis ZH. «Mein Sohn hat das Recht, seinen Vater kennenzulernen.»
BLICK berichtete gestern, wie Brechbühl seit Jahren für das Besuchsrecht für seinen Sohn Nathan, inzwischen 4 ½ Jahre alt, kämpft. «Ich freue mich sehr über den Artikel. Andere Väter in ähnlichen Situationen haben mir telefoniert», sagt Brechbühl. «Es ist traurig, aber wahr: Wenn eine Frau will, dass man das eigene Kind nicht sieht, dann schafft sie das in der Schweiz.»
Der Vater ärgert sich über die Besuchsrechtsregelung in der Schweiz
Urs Brechbühl hat seinen Sohn noch nie besuchen dürfen. «Meine Frau und ich trennten uns, als sie schwanger war. Sie sagte noch vor der Geburt, ich müsse 1900 Franken pro Monat bezahlen. Sie drohte, sonst würde ich mein Kind nie sehen.»
Die Drohung hat sich bewahrheitet. 2009 wird die Ehe geschieden. Der Kampf ums Kind macht den Vater krank, er kann nicht mehr arbeiten. «Das Gericht entschied, dass ich keine Alimente zahlen muss.»
Keine Auskunft der Vormundschaftsbehörde über Zuständigkeitsfrage
Die Ex-Frau von Brechbühl zog nach der Trennung nach Eglisau ZH zu ihrer Schwester, die mit einem Gemeinderat verheiratet ist. Im Frühling wandte sich der verzweifelte Vater an die Vormundschaftsbehörde Eglisau. «Meine Ex-Frau war inzwischen wieder umgezogen. Eglisau weigert sich, mir zu sagen, welche Vormundschaftsbehörde nun zuständig ist.» Brechbühl kann deshalb bei der neuen Behörde kein Gesuch um ein Besuchsrecht stellen. «Wir wollen keine Auskunft geben zu einem laufenden Verfahren», so Marlies Trinca von der Gemeinde Eglisau. «Dass ein Gemeinderat mit der Schwester der Ex-Frau von Herrn Brechbühl verheiratet ist, hat mit dem Fall nichts zu tun. Wir haben keine Fehler gemacht.»
Die Vormundschaftsbehörde ist vom Zürcher Obergericht gerügt worden, weil sie 5,5 Kilo Akten chaotisch ablieferte. Die müssen nun geordnet werden. |